AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der KOEHLER Transatlantic GmbH

1. Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten für alle zwischen der KOEHLER Transatlantic GmbH (im Folgenden auch KOEHLER genannt) und ihren Vertragspartner (im Folgenden auch „Vertragspartner“ bzw. „Kunden“ oder „Auftragnehmer“ genannt) abgeschlossenen Vertragsverhältnissen. Sie gelten auch für Kunden, die Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind. Verbraucher sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

(2) Die AGB gelten für alle Verträge, auch für Nebenleistungen, Beratungen und Auskünfte, die KOEHLER auf Verkäufer-, Lieferanten- und Auftragnehmerseite abschließt. Für die Art und konkrete Ausführung des Vertragsgegenstands sind die schriftlichen Vereinbarungen maßgebend. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung bzw. jedenfalls in der dem Vertragspartner zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung. Für Unternehmer gelten sie als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, die KOEHLER auf Verkäufer-, Lieferanten- und Auftragnehmerseite mit dem Vertragspartner abschließt, ohne dass KOEHLER in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.

(3) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Vertragspartner (einschließlich Rahmen- bzw. Zusatzvereinbarungen, Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von KOEHLER maßgebend.

(4) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Vertragspartners in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d. h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt.

(5) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

(6) Abweichende Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden gelten weder in Rahmenverträgen noch in Einzelverträgen oder Bestellungen , es sei denn, KOEHLER hat der Geltung abweichender Bedingungen schriftlich zugestimmt.

 

2. Vertragsgegenstand, Angebot und Vertragsschluss

(1) KOEHLER übernimmt in eigener Verantwortung die Ausführung der in Einzelverträgen oder Bestellungen spezifizierten Tätigkeiten. KOEHLER wird den Auftrag bezogen auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Auftraggebers vertragsgemäß nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausführen.

(2) KOEHLER erbringt insbesondere „offene Seminare“ oder „Inhouse-Seminare“.
„Offene Seminare“ sind Schulungsveranstaltungen, die an verschiedenen Orten angeboten und organisiert werden. Sie umfassen die Buchung der Tagungsräume und des technischem Equipments, die Seminarverpflegung, die Seminarunterlagen, die Seminarausstattung sowie die Teilnahmebescheinigung.
„Inhouse Seminare“ sind Schulungsveranstaltungen in den Räumen des Kunden vor Ort oder in vom Kunden angemieteten Räumlichkeiten. Die Seminarorganisation inkl. der Seminarausstattung (wie z. B. Beamer, etc.), die Einladung sowie die Verköstigung der Teilnehmer obliegen dem Kunden. KOEHLER stellt den Referenten und die Seminarunterlagen.

(3) Gegenstand des jeweiligen Vertrages ist nicht die Erzielung eines bestimmten Erfolges. Der Inhalt und Umfang der jeweiligen Leistung ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot und der dort enthaltenen Leistungsbeschreibung.

(4) Die Anmeldung zu von der KOEHLER ausgeschriebenen offenen Seminaren und Veranstaltungen bzw. zu Inhouse-Seminaren, Vorträgen, Coaching oder Mentoring muss auf schriftlichen Weg (Post, Fax oder Mail) erfolgen. Sie wird zusammen mit den organisatorischen Informationen sowie der Rechnung schriftlich bestätigt. Mit dem Versand der Rechnung kommt der Vertrag zustande. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so wird dies unverzüglich mitgeteilt.

 

3. Vergütung, Abrechnung und Stornierung

Allgemeine Regelungen

(1) Die Vergütung von KOEHLER wird in den jeweiligen Einzelverträgen bzw. Bestellungen festgelegt.
Die Vergütung kann als Tagessatz, Festpreis oder nach Aufwand vereinbart werden. KOEHLER ist
berechtigt, abschnittsweise Teilrechnungen für bereits erbrachte Auftragsleistungen zu stellen.

(2) In gegenüber Verbrauchern angegebenen Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) enthalten. Die gegenüber Unternehmern angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer), die zusätzlich zu zahlen ist, sofern sie anfällt. Diese wird – sofern sie anfällt-gesondert in Rechnung
gestellt.

(3) Forderungen von KOEHLER werden mit Rechnungsstellung fällig und sind–sofern für die jeweilige Leistung nicht anders geregelt – sofort, spätestens jedoch 14 Tage nach Zugang der Rechnung,
ohne Abzug zahlbar.

(4) Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Auftraggeber auch ohne Mahnung in Verzug und schuldet ggf. einen Verzugszins gem. §§ 288 Abs. 2, 247 BGB.
Der Verzugszins beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
Ist ein Verbraucher nicht an dem Rechtsgeschäft beteiligt, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei KOEHLER. Befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist KOEHLER gleichzeitig berechtigt, vertragliche Gegenleistungen aus der Geschäftsbeziehung zurückzuhalten.

(5) Für den Fall, dass eine Mahnung erforderlich ist, kann KOEHLER dem Auftraggeber eine Mahngebühr für jede Mahnung in Höhe von 2,50 € in Rechnung stellen. Der Vertragspartner hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass der tatsächliche Schaden höher oder niedriger war.

(6) Sofern bei Ausführung des jeweiligen Einzelauftrags Dienstreisen erforderlich werden, erstattet der Auftraggeber KOEHLER folgende im Zusammenhang mit der Beratungsleistung anfallende erforderliche Aufwendungen:
Reisezeiten, Reisekosten und Nebenkosten werden entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen vergütet – betrifft auch An- und Abfahrt.
Sofern nichts Abweichendes vereinbart, werden Reisezeiten mit 50% der Arbeitszeit des jeweiligen Mitarbeiters vergütet. Die Reisezeiten werden mit einem internetbasierenden Routenplaner (Standarteinstellung) berechnet – Start bzw. Ziel ist der Sitz von KOEHLER. Sofern nichts Abweichendes vereinbart, werden mit Reisekosten mit dem PKW mit 0,80 € pro Kilometer abgerechnet. Flugkosten (Kurzstrecke Economy Class, Mittel- und Langstrecke Business Class) und Fahrkosten mit der Bahn (1. Klasse) hat der Auftraggeber gegen Nachweis zu erstatten. Die Wahl des günstigsten Verkehrsmittels bleibt dem KOEHLER vorbehalten. KOEHLER ist verpflichtet, Fahrtkosten jeweils nach den kürzesten Entfernungen zu berechnen und Reisen, deren Kosten nicht in einem vernünftigen Verhältnis zum Gesamthonorar stehen, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers zu unternehmen. Übernachtungskosten werden KOEHLER in nachgewiesener Höhe ersetzt, Spesen gemäß den steuerlichen Höchstsätzen. Sofern bei zwei oder mehr Personen Reisekosten zur gleichen Zeit und dem gleichen Auftrag anfallen, werden diese nur für eine Person in Rechnung gestellt.

(7) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von KOEHLER anerkannten Gegenansprüchen zu. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur berechtigt, sofern seine Gegenansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

Offenes Seminar, offene Veranstaltung

(1) Die Teilnahmegebühren verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, pro Person. Sie müssen vor Seminar- bzw. Veranstaltungsbeginn auf dem angegebenen Konto eingegangen sein. Sollte der Rechnungsbetrag am Tag des Seminars bzw. der Veranstaltung gesamt oder teilweise offen sein, besteht kein Anspruch auf Teilnahme.

(2) Bei schriftlicher Stornierung bis sechs Wochen vor Beginn ist die halbe, später die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Bei Vermittlung eines Ersatz-Teilnehmers entstehen lediglich Bearbeitungskosten von pauschal € 150,00, die dem ursprünglichen Teilnehmer in Rechnung gestellt werden. Bei fehlender schriftlicher Abmeldung oder bei Nichterscheinen wird die volle Teilnahmegebühr fällig.

(3) Zimmerbuchungen werden vom Teilnehmer selbst vorgenommen; für sie gelten die Stornofristen des Vertragspartners.

Inhouse-Seminare, Vortrag, Coaching, Mentoring

(1) Das Honorar für die genannten Seminare, Vorträge, Coaching und Mentoring wird
individualvertraglich vereinbart.
(2) Das Honorar ist grundsätzlich zwei Wochen vor dem Leistungstermin in voller Höhe fällig. Die
Leistungserbringung ist grundsätzlich abhängig von der vollständigen Zahlung der Rechnung. Anzahlungen bei Vertragsabschluss sind üblich und können vereinbart werden. In der Regel wird die Rechnung nach Leistungserbringung gestellt.
(3) Bei Stornierung bis 14 Tage vor dem für die Leistung vereinbarten Termin ist das halbe, später das volle Honorar zu entrichten. Storno- und Rücktrittserklärungen sowie Terminverschiebungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform.

Leistungsstörungen

(1) KOEHLER ist zur Leistungserbringung gemäß § 611 BGB verpflichtet. Im Falle einer Schlechtleistung richten sich die Ansprüche des Auftraggebers nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit in diesen AGB nichts anderes geregelt wird.

(2) Der Auftraggeber informiert KOEHLER unverzüglich schriftlich über Leistungsstörungen. Soweit KOEHLER die Leistungsstörung zu vertreten hat und der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nachgekommen ist, erbringt KOEHLER die vereinbarte Leistung vertragsgemäß innerhalb einer von KOEHLER gewählten angemessenen Frist, sofern und soweit die Nachholung möglich und sinnvoll ist.

(3) Ist die Nachholung der Beratungsleistung unmöglich, sind beide Parteien berechtigt, den jeweiligen Einzelauftrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen werden vereinbarungsgemäß vergütet. Darüber hinausgehende Erfüllungsansprüche des Auftraggebers bestehen nicht.

 

4. Haftung

Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt, haftet KOEHLER bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

Unternehmer

(1) Auf Schadensersatz haftet KOEHLER – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet KOEHLER, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) Die sich aus Abs.1 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden KOEHLER nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit KOEHLER einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat.

(3) Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.

(4) Soweit KOEHLER dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die KOEHLER bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die KOEHLER unter Berücksichtigung der KOEHLER bekannten Umstände oder solcher Umstände, die KOEHLER hätten bekannt sein müssen, bei Einhaltung der im Verkehr erforderlichen und üblichen Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der Leistungen von KOEHLER sind, sind außerdem nur dann ersatzfähig, wenn es sich um typischerweise zu erwartende Schäden handelt.

(5) Beratende Tätigkeiten von KOEHLER erfolgen unter Ausschluss jeglicher Haftung, soweit diese Auskünfte oder Beratung unentgeltlich erfolgt und nicht zu dem von KOEHLER geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehört.

(6) Die Haftungsbeschränkungen und/oder Haftungsausschlüsse in diesen Geschäftsbedingungen gelten nicht für die Haftung von KOEHLER wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers (gleich welcher Verschuldensgrad KOEHLER zur Last gelegt wird) oder nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(7) Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber KOEHLER ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von KOEHLER

Verbraucher

(1) Die Haftung von KOEHLER für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Auftraggebers, Ansprüchen wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet KOEHLER für jeden Grad des Verschuldens.

(2) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von KOEHLER.

(3) Soweit KOEHLER dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die KOEHLER bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die KOEHLER unter Berücksichtigung der KOEHLER bekannten Umstände oder solcher Umstände, die KOEHLER hätten bekannt sein müssen, bei Einhaltung der im Verkehr erforderlichen und üblichen Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der Leistungen von KOEHLER sind, sind außerdem nur dann ersatzfähig, wenn es sich um typischerweise zu erwartende Schäden handelt.

(4) Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.

(5) Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber KOEHLER ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von KOEHLER

 

5. Vortragsinhalt

Die Veranstaltungen werden von KOEHLER sorgfältig und gewissenhaft vorbereitet und durchgeführt. KOEHLER übernimmt keine Haftung für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Seminarunterlagen oder Durchführung der Seminare.

 

6. Mitarbeitereinsatz

KOEHLER kann zur Leistungserfüllung sowohl Angestellte als auch freie Mitarbeiter einsetzen und Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben.

 

7. Geheimhaltung

(1) Der Kunde räumt KOEHLER das nicht ausschließliche Recht ein, vorhandenes geistiges Eigentum, soweit es zur Erfüllung seines Mandats im Rahmen der Vereinbarungen erforderlich ist, kostenfrei zu nutzen.

(2) Beide Parteien verpflichten sich wechselseitig, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche und schutzwürdige Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die im Zusammenhang mit dem Auftrag erlangt werden und als „vertraulich“ oder ähnlich gekennzeichnet oder offensichtlich vertraulicher Natur sind, geheim zu halten. Die Parteien werden solche Informationen und Unterlagen nicht für eigene oder fremde Zwecke, sondern nur zur Auftragserfüllung im Rahmen der Vereinbarungen nutzen. Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Auftrags bestehen.

 

8. Mitwirkungspflichten

(1) Im Rahmen der einzelvertraglich vereinbarten Leistung ist eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Auftraggeber und KOEHLER erforderlich. Der Auftraggeber informiert KOEHLER daher über alle Umstände, die sich aus der Sphäre und seinem Einflussbereich ergeben und die Auswirkungen auf die vereinbarte Tätigkeit haben können. Insbesondere informiert der Auftraggeber KOEHLER möglichst umfassend über die geschäftliche, organisatorische, technische und wettbewerbsrechtliche Situation in seinem Unternehmen.

(2) Der Auftraggeber schafft alle Voraussetzungen, die zur Leistungserbringung erforderlich sind. Der Auftraggeber stellt zudem KOEHLER alle erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung.

(3) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten, insbesondere der Verpflichtung zur Vorlage aller erforderlichen Unterlagen, Informationen und Daten nicht rechtzeitig nach, gehen Verzögerungsschäden zu seinen Lasten.

(4) Der Auftraggeber haftet KOEHLER dafür, dass die überlassenen Unterlagen, Informationen, Daten und Gegenstände frei von Schutzrechten Dritter sind, die eine vertragsgemäße Nutzung durch KOEHLER ausschließen oder beeinträchtigen.

 

9. Datenschutz

Die im Zusammenhang mit der Anbahnung und Durchführung eines Vertragsverhältnisses vom Vertragspartner angegebenen personenbezogenen Daten und Unternehmensdaten sowie alle Änderungen werden zum Zwecke der Durchführung der Geschäftsverbindung, genutzt und gespeichert. Darüber erklärt der Vertragspartner sein ausdrückliches Einverständnis. Die Vertragsparteien beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Die Parteien prüfen im Einzelfall inwieweit es einer ergänzenden Vereinbarung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen des Art. 28 der DSGVO zwischen den Parteien bedarf. Sofern dies notwendig ist, verpflichten sich die Parteien eine solche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abzuschließen.

 

10. Geistiges Eigentum, Nutzungsrechte, Verletzung der Rechte Dritter

(1) KOEHLER bleibt Inhaber aller Materialien, die durch gewerbliche Schutzrechte oder schutzrechtsähnliche Positionen gleich welcher Art und gleich, ob eingetragen oder nicht, geschützt sind oder geschützt werden können und die KOEHLER zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zustehen oder von KOEHLER nach Vertragsschluss entwickelt werden. Dies gilt ebenso für Bearbeitungen, Änderungen oder Weiterentwicklungen.
KOEHLER überträgt dem Auftraggeber mit Erhalt der jeweils vollständigen vereinbarten Vergütung das einfache Recht, die von KOEHLER erstellten Schulungsmaterialien, insbesondere Dokumentationen, Unterlagen und Präsentationen, räumlich und zeitlich unbeschränkt zu nutzen.Die ausgegebenen Unterlagen und Medien dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung der Urheber nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. Aufgrund von Lizenzvereinbarungen sind Aufzeichnungen (Audio, Film, Video, etc.) nicht gestattet.

(2) Macht ein Dritter die Verletzung von Schutzrechten durch die von KOEHLER erstellten Unterlagen gegenüber dem Auftraggeber geltend, informiert der Aufraggeber KOEHLER hierüber unverzüglich. Bei der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche wird der Auftraggeber KOEHLER in zumutbarem Umfang unterstützen. KOEHLER wird in diesem Fall nach seiner Wahl dem Auftraggeber die Nutzungsmöglichkeit an den betroffenen Unterlagen verschaffen oder diese ohne bzw. nur mit für den Auftraggeber zumutbaren Auswirkungen so ändern oder ersetzen, dass keine Schutzrechte mehr verletzt werden.

(3) Die Ansprüche nach vorgenannter Nummerentfallen, soweit der Auftraggeber die Unterlagen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt.

(4) Der Auftraggeber stellt KOEHLER von jeglichen Ansprüchen frei, die Dritte KOEHLER gegenüber wegen einer Verletzung von Schutzrechten geltend machen, soweit es sich um vom Auftraggeber bereitgestellte Unterlagen handelt.

 

11. Kündigung

Dem Auftraggeber steht über das gesetzliche außerordentliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund kein weiteres Kündigungsrecht zu, insbesondere kein vertraglich gewährtes Kündigungsrecht, soweit sich aus diesen AGB oder des Individualvertrags kein solches ergibt.

 

12. Widerrufsrecht

Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, § 13 BGB.
Sie haben das Recht, den Vertrag mit KOEHLER binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist bei Dienstleistungen beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie KOEHLER

KOEHLER Transatlantic GmbH
Martin-Luther-Platz 9, 87700 Memmingen – Telefon: 08331 / 963 026 0 – info@koehler-transatlantic.com

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. mit der Post versandter Brief, Telefax, E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag mit KOEHLER zu widderrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, habt KOEHLER Ihnen alle Zahlungen, die KOEHLER von Ihnen erhalten hat unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei KOEHLER eingegangen ist. Die Rückzahlung erfolgt per Überweisung auf Ihr Bankkonto. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Hat KOEHLER mit der Dienstleistung auf Ihr Verlangen hin bereits während der Widerrufsfrist begonnen, so haben Sie KOEHLER einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem DIE KOEHLER von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachte Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.

 

13. Schlussbestimmungen

(1) Für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungs- und Zahlungsort.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist – sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne von §§ 1 ff. HGB, eine juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB ist – und, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist das an KOEHLERs Geschäftssitz sachlich zuständige Gericht. KOEHLER ist auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

(3) Gerichtsstand für Verbraucher ist an dessen Wohnsitz.

(4) Erfüllungs- und Zahlungsort ist – soweit sich aus dem Vertrag mit dem Kunden nichts anderes ergibt – unser zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehender Geschäftssitz.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit des gesamten Vertrages nicht berührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine solche,
die ihr am nächsten kommt.

Memmingen, 22. Februar 2022